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Auswärtiges Amt - Reiseinformationen Aktuelles


Auswärtiges Amt - Reiseinformationen Aktuelles

  Aktualisiert am 12. Mai 2022

Aufgrund der von China ausgehenden Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, muss auch in Spanien sowohl mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender wie auch importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.

Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.

Letzte Änderungen: Aktuelles - COVID-19 (Einreise) Stand - 08.04.2022 (Unverändert gültig seit: 06.04.2022), redaktionelle Änderungen

Derzeit besteht aufgrund der COVID-19-Pandemie für kein Land eine pandemiebedingt Reisewarnung. Sobald wieder Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft werden, können für diese aber auch wieder Reisewarnungen ausgesprochen werden.

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.

Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab 12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:

entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.

oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.

oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat..

Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.

Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet gelten weitere Gesundheitsmaßnahmen. Nähere Informationen in deutscher Sprache auf dieser Webseite.



Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Coronavirus-Monitor 




Du musst dich auf jeden Fall vor der Reise auf die Kanarischen Inseln über die Bedingungen deines Reiseveranstalters oder deiner Fluggesellschaft informieren.

Gobiernodecanarias - Auswaertiges-Amt
 
Corona Notfall Hotline auf den Kanaren: +34 900 112 061 Stand: 02.12.2020