
Aktualisiert am 12. Mai 2022
Aufgrund
der von China ausgehenden Atemwegserkrankung COVID-19, die durch das
neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, muss auch in Spanien
sowohl mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter
Reisender wie auch importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet
werden.
Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Letzte Änderungen: Aktuelles - COVID-19 (Einreise) Stand - 08.04.2022 (Unverändert gültig seit: 06.04.2022), redaktionelle Änderungen
Derzeit besteht aufgrund der COVID-19-Pandemie für kein Land eine
pandemiebedingt Reisewarnung. Sobald wieder Länder als Hochrisiko- oder
Virusvariantengebiet eingestuft werden, können für diese aber auch
wieder Reisewarnungen ausgesprochen werden.
Bestimmungen zur
Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie
sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach
Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach
Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im
internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über
das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen
COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein
elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code
erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies
kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab
12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt
die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.
oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.
oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat..
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in
Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen.
Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei
Einreise aus einem Hochrisikogebiet gelten weitere
Gesundheitsmaßnahmen. Nähere Informationen in deutscher Sprache auf
dieser Webseite.
Zusammenfassung der wichtigsten Dokumente und nützliche Links
Formular von Spain Travel Health
Autorisierte medizinische Zentren für die Durchführung des COVID-19-Tests auf den Kanarischen Inseln
Du
musst dich auf jeden Fall vor der Reise auf die Kanarischen Inseln über
die Bedingungen deines Reiseveranstalters oder deiner Fluggesellschaft
informieren.