Das Gesundheitsministerium der Kanarenregierung hatte am Dienstag dem 7. April 2020 ihre neue Coronavirus online Plattform vorgestellt, in welcher die Coronavirus Fallzahlen und die COVID-19 Erkrankten bis auf Gemeindeebene in Echtzeit für jeden Bürger jederzeit ersichtlich sind.
Beachten Sie die Informationen im Merkblatt COVID-19 sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert Koch-Instituts RKI.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland wird derzeit gewarnt. Ausgenommen sind die meisten Länder der EU, Schengen-assoziierte Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein) und Großbritannien. Einzelheiten finden Sie hier. Covid-19: Reisewarnung.
Spanien: Keine pauschale Reisewarnungen für Spanien anlässlich der COVID-19-Pandemie - Reise- und Sicherheitshinweise
(Beschränkungen im Land, Besonderheiten auf den Inseln)
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in eine Vielzahl an Ländern derzeit gewarnt.
Seit dem 1. Oktober 2020 gelten dabei wieder länderspezifische Reise- und Sicherheitshinweise einschließlich der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln.
Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien auf der Homepage des spanischen Gesundheitsministerium sowie der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.
Stand - 20.12.2020 (Unverändert gültig seit: 18.12.2020) Letzte Änderungen: Aktuelles (Reisewarnung wird erweitert, Epidemiologische Lage, Besonderheiten auf den Inseln)
Turismo de Canarias Coronavirus (COVID-19)
Informationen Aktualisiert am 11. Januar 2021
HALLO! Auf den Kanarischen Inseln arbeiten wir jeden Tag sehr intensiv daran, Ihnen die größte Sicherheit, Hygiene und Qualität für Ihre Reise zu uns bieten zu können. Wir verzeichnen zurzeit eine der niedrigsten epidemiologischen Raten in Europa und die niedrigste Spaniens.
Die meisten Hotels – ebenso wie die wichtigsten Touristenattraktionen, Geschäfte und Restaurants – haben ihre Türen bereits wieder geöffnet oder werden dies in Kürze tun.
Wenn Sie in den kommenden Wochen auf den Kanarischen Inseln Urlaub machen möchten, finden Sie hier wichtige Informationen.
Das Gesundheitsministerium hat an diesem Samstag dem 16. Januar nach Analyse der Entwicklung der epidemiologischen Indikatoren der beiden Hauptinseln Teneriffa und Gran Canaria vereinbart, die Insel Gran Canaria auf Alarmstufe 3 anzuheben und die von Teneriffa auf Stufe 2 zu senken.
Die neuen Bestimmungen treten ab Montag dem 18. Januar 2021 00:00 Uhr in kraft.
Kanaren | Gran Canaria | Der BOC (Boletín Oficial de Canarias) ist veröffentlicht worden und zeigt die genauen Regeln für Einreisende auf die Kanaren und Gran Canaria auf. Ab 23. November müssen Einreisende aus Risikogebieten einen negativen PCR-Test vorlegen!
- Um Zugang zu touristischen Unterkünften auf den Kanarischen Inseln zu erhalten, müssen touristische Nutzer über sechs Jahre, die nicht aus dem Gebiet der autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln stammen, einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft in der Unterkunft sein darf. Der Test darf einer von den Gesundheitsbehörden der Kanaren akzeptierten Tests sein (PCRtests) (oder jetzt auch den neuen 'TMA Test").
- Urlauber müssen schon während der Buchung über diesen Vorgaben informiert werden.
- Residenten auf den Kanaren müssen keinen Test vorlegen, sofern diese versichern, dass diese keine Symptome und keine Auslandsreisen innerhalb der letzten 15 Tage hatten. Dies gilt auch für Urlauber, die beispielsweise länger als 15 Tage auf den Inseln sind und durch z.B. “Inselhopping” die Unterkünfte wechseln, wobei diese den alten Test und eine Nachweise der bisherigen Zeit auf den Kanaren vorlegen müssen.
- Die Punkte 1 bis 3 können jederzeit aufgrund der Entwicklung der Pandemie angepasst werden.
- Urlauber müssen während der Buchung diesen Bedingungen zustimmen.
- Unterkünfte müssen den Zugang verweigern, sollte ein Urlauber diese Vorgaben nicht erfüllen. Wenn ein Urlauber ohne Test anreist, muss dieser vor Zugang zur Unterkunft vor Ort einen Test machen. Als Ausnahme gilt eine Anreisezeit, in der keine Labore geöffnet haben. Dann muss der Urlauber in der Unterkunft in Quarantäne, bis er einen Test machen kann. Er darf das Zimmer nur zu diesem Zweck verlassen.
- Alle Touristenunterkünfte müssen an ihrer Rezeption mindestens in fünf Gemeinschaftssprachen indikative und informative Plakate zu den in diesem Artikel genannten Zugangsbedingungen anbringen.
- Urlauber können die Tests Digital oder in Papierform vorlegen, darin enthalten sein muss: Datum und Uhrzeit des Tests sowie die Identität des Urlaubers und die Daten des Labors, das für den test verantwortlich war sowie das negative Ergebnis.
- Urlauber können frühestens 48 Stunden vor Abreise einen weiteren Coronatest machen, sofern dies für die Rückkehr in die Heimatländer erforderlich ist. Unterkünfte sind verpflichtet den Urlauber über mögliche Testorte zu informieren.
- Alle Unterkünfte müssen die Tests zusammen mit den Meldedaten der Kunden abspeichern und sind verpflichtet diese den Gesundheitsbehörden auf Verlangen auszuhändigen.
- Während des Buchungsvorganges müssen Touristen darüber informiert werden, dass diese die Warn-App “Radar COVID” wären des Aufenthaltes auf den Kanaren installiert haben müssen und diese auch bis 15 Tage nach der Rückkehr installiert bleiben muss. Auch dazu muss in 5 Sprachen an der Rezeption informiert werden!
- Die spanische Corona-Warn-App Radar COVID wurde verbessert. Dies bedeutet dass mit der neusten Version die spanische Warn-App mit den APPS der Länder Deutschland, Italien, Irland, Serbien und Lettland kompatibel ist. Das bedeutet wenn man in Spanien unterwegs ist, als Deutscher Urlauber muss man keine spanische App verwenden und umgekehrt, die Daten werden ausgetauscht, sodass die Warnung auch Grenzübergreifend funktioniert.
- Die Bedingungen für den Zugang zu Touristenunterkünften auf den Kanarischen Inseln während der in diesem Artikel geregelten COVID-19-Pandemie bleiben in Kraft, bis die zuständige Gesundheitsbehörde der Regierung der Kanarischen Inseln diese für unnötig erklären und / oder durch andere Arten von Bestimmungen ersetzen.
Alle Maßnahmen treten binnen 10 Werktagen (Habíles) nach Veröffentlichung dieses BOC in Kraft! Die Übergangsregelung endet am 14. November 2020! Eine Änderung ist jeder Zeit möglich.

1. Einschränkung
der Bewegungsfreiheit von Personen während der Nachtzeit. Bei
Alarmstufe 3 ist die Bewegungsfreiheit von Personen täglich ZWISCHEN 22
UHR UND 6 UHR eingeschränkt. AUSNAHMEN: Diese Einschränkungen betreffen
nicht die Ausübung der in Artikel 5 des Königlichen Dekrets 926/2020 vom
25. Oktober genannten wesentlichen Tätigkeiten (wie z. B. den Kauf von
Medikamenten und Gesundheitsprodukten in Apotheken; den Besuch von
Gesundheitszentren, -diensten und -einrichtungen; den Besuch von
Veterinärzentren in Notfällen; und die Erfüllung arbeitsrechtlicher,
beruflicher, geschäftlicher, institutioneller oder gesetzlicher
Verpflichtungen; die Pflege von Haustieren oder in Viehzuchtbetrieben,
unter anderem).
2. ACHTUNG:
Treffen von Nicht-Mitbewohnern im öffentlichen und PRIVATEN Räumen.
Während der Alarmstufe 3 wird die Anzahl der Personen, die sich in
öffentlichen und privaten Räumen, ob geschlossen oder im Freien, auf
Mitbewohner beschränkt (!) Ausnahme: man darf sich mit Nichtmitbewohnern
nur in Hotels, Cafés und Restaurants treffen, aber nur unter Beachtung
der maximal erlaubten Anzahl von vier Gästen pro Tisch.
3. Spezielle
Maßnahmen für Hotel-, Restaurant- und Terrassentätigkeiten, Bars und
Cafés. Während der Alarmstufe 3 bleibt die maximale Anzahl der Gäste pro
Tisch bei VIER, die Schließung für die Öffentlichkeit vor 22 UHR und
das VERBOT DER BEDIENUNG IN INNENRÄUMEN (außer in Gesundheitszentren,
Arbeitszentren für den Verzehr ihrer Mitarbeiter und touristischen
Unterkünften für den ausschließlichen Gebrauch der Gäste in der
Unterkunft). In jedem Fall ist die Abholung von Speisen und Getränken
aus dem Lokal und der Versand zu Ihnen nach Hause weiter erlaubt. Auf
den Terrassen sind Aktivitäten, die den zwischenmenschlichen
Sicherheitsabstand nicht einhalten oder bei denen man keine Masken
verwendet, wie z. B. Tanzen, Karaoke usw., sowieso verboten.
4. Glücksspiel- und Wettannahmestellen und -räume. Bei Alarmstufe 3 müssen Spiel- und Wettlokale geschlossen bleiben.
5.
Sportpraxis. Die Ausübung von körperlicher Aktivität und Sport ist in
den Innenbereichen von Sportanlagen und -zentren verboten. Die
körperliche Ertüchtigung im Freien darf individuell und unter der
Voraussetzung durchgeführt werden, dass der zwischenmenschliche
Sicherheitsabstand von 2 Metern jederzeit eingehalten werden kann.
6.
Krankenhäuser und sozialmedizinische Einrichtungen. In
Krankenhauszentren werden externe Besuche ausgesetzt, außer bei
Minderjährigen, schwangeren Frauen, der Begleitung von Patienten im
Endstadium und anderen klinischen Situationen, die nach dem Ermessen des
Arztes als notwendig erachtet werden. In den Seniorenresidenzen werden
die Ausgänge der Bewohner aus den Zentren und die externen Besuche
ausgesetzt, außer im Fall der Begleitung von Patienten im Endstadium und
in den anderen Situationen, die nach dem Ermessen der Leitung des
Zentrums aus gesundheitlichen Gründen für notwendig gehalten werden. Die
Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind
von dieser Einschränkung ausgenommen. Darüber hinaus wird die Verwendung
von Masken des Typs FFP2 und Gesichtsschutzschirmen für das Personal
empfohlen, das in diesen Zentren direkten Kontakt mit Patienten hat,
sowie eine verstärkte Belüftung.
7.
Öffentliche Verkehrsmittel. Die maximale Kapazität des regulären
städtischen und großstädtischen öffentlichen Verkehrs auf Inseln der
Alarmstufen 2 und 3 wird auf 50 % reduziert. Auf allen Inseln wird die
Überwachung des städtischen Landverkehrs zu Spitzenzeiten verstärkt, um
Staus zu vermeiden. Während der Hauptverkehrszeiten wird die Nutzung der
öffentlichen Verkehrsmittel für nicht notwendige oder aufschiebbare
Fahrten vermieden. Es wird empfohlen, die Häufigkeit der Fahrten mit
öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, für eine ausreichende Belüftung
zu sorgen und die Präventionsmaßnahmen einzuhalten, einschließlich des
Verzichts auf Essen und Trinken und der korrekten Verwendung von Masken.