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Welche Maßnahmen sind in der Risikostufe 4 festgelegt?


Die neuen Maßnahmen ab der Risikostufe 4. 

Diese neue Alarmstufe wurde speziell von der regionalen Exekutive aufgrund der ungünstigen Entwicklung der epidemiologischen Daten auf den Inseln geschaffen. Dies impliziert eine Verschärfung der Maßnahmen, die bereits in Alarmstufe 3 vorgesehen sind.

(1) ZUSAMMENTREFFEN VON MENSCHEN
 
Die maximale Anzahl bei nicht zusammenlebenden Personen im öffentlichen und privaten Raum: In der Alarmstufe 4 ist der Aufenthalt von Personen in öffentlichen und privaten Innen- oder Außenräumen auf Mitbewohner beschränkt.
 
Außer in Hotels und Restaurants, wobei die maximale Anzahl von vier Benutzern pro Tisch zu beachten ist. Falls die Gruppe aus Mitbewohnern und Nicht-Mitbewohnern besteht, darf die festgelegte Höchstzahl von 2 Personen nicht überschritten werden.
 
(2) GEWERBLICHE UND BERUFLICHE AKTIVITÄTEN ENDEN UM 18 UHR
 
Allen Tätigkeiten, Dienstleistungen oder Einrichtungen,
AUSSER Industrietätigkeit und Großhandel; Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Produkten und Waren des Grundbedarfs; 
 
(3)Gesundheitszentren und -dienstleistungen,
 
- Universitäts-, Lehr- und Bildungszentren, einschließlich Schulen für Kleinkinder, Sprachakademien und pädagogische Verstärkung von Fächern, die in den geregelten Lehrplänen enthalten sind, Konservatorien und Musikschulen; 
 
- professionelle Dienstleistungen,
 
- Versicherungsdienstleistungen
 
- wesentliche öffentliche Dienstleistungen; soziale und sozial-gesundheitliche Dienstleistungen; Veterinärzentren oder -kliniken;
 
- kommerzielle Einrichtungen für den Verkauf von Kraftstoffen;
 
- Fahrzeugvermietung und technische Fahrzeugprüfstellen;
 
- Hauslieferdienste; soziale Kantinen;
 
- Bestattungs- und Trauerdienste;
 
- Sportzentren im Freien für die Ausübung von Individualsportarten;
 
- Zentren für den Vollzug von gerichtlichen Maßnahmen und strafrechtlichen Vermittlungsdiensten für Minderjährige und Familientreffpunkte;
 
- Restaurants und Cafeterias für Hauslieferungen und Abholung auf dem Gelände;
 
- in Beherbergungsbetrieben integrierte Verpflegungseinrichtungen ausschließlich für die Nutzung durch ihre Kunden,
Gesundheitszentren,
 
- Einrichtungen mit Kantinendienstleistungen sozialer Art und von Arbeitszentren, die für ihre Arbeitnehmer bestimmt sind, sowie von Bildungszentren.
 
 
(6)BERUFSUMFELD
 
Allgemeine Maßnahmen für die Arbeitsumgebung. Die Erbringung von Dienstleistungen erfolgt vorzugsweise telematisch in den Fällen, in denen dies möglich ist oder durch die Einrichtung von Schichten, die den Kontakt zwischen den Mitarbeitern so weit wie möglich einschränken. 
 
Es sind nur wesentliche Arbeitsbesprechungen erlaubt, wobei immer die Verwendung von Masken, zwischenmenschliche Distanz und 33 Prozent Kapazität gewährleistet sein müssen.
 
(7)HOTELS & RESTAURANTS
 
Spezifische Maßnahmen für Hotel-, Restaurant- und Terrassenbetrieb, Bars und Cafés. In der Alarmstufe 4 dürfen auf Außenterrassen nicht mehr als 50 Prozent der zulässigen Kapazität genutzt werden, in den Innenräumen ist der Betrieb verboten.
Die maximale Belegung pro Tisch beträgt vier Personen und der Verzehr an der Bar ist verboten.
Im Innenbereich darf kein Buffet oder Selbstbedienung angeboten werden. Die vollständige Schließung der Einrichtungen ist um 18.00 Uhr.
Der Service der Abholung auf dem Gelände und der Hauszustellung kann bis 22.00 Uhr angeboten werden.
 
(8)SPORT
 
Sportliche Aktivitäten. Im Freien sind nur Einzelsportarten und Sportarten erlaubt, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand von 2 Metern jederzeit eingehalten werden kann. Mannschaftssportarten und solche Praktiken und Übungen, bei denen dieser Abstand nicht gewährleistet werden kann, dürfen nicht ausgeübt werden.
Die Ausübung von körperlicher Aktivität und Sport in Innenbereichen von Sportanlagen und Sportzentren ist verboten. 
 
Während der Dauer der Alarmstufe 4 ist jede Art von körperlicher Aktivität oder nicht-professioneller sportlicher Betätigung verboten, bei der der zwischenmenschliche Abstand von 2 Metern nicht jederzeit eingehalten werden kann, einschließlich Mannschaftssportarten, obwohl Training und körperliche Aktivität, bei denen dieser Abstand gewährleistet werden kann, stattfinden können.
 
(9)SPORTLICHE VERNSTALTUNGEN
 
Es dürfen professionelle Veranstaltungen durchgeführt werden und bei nicht-professionellen Veranstaltungen nur solche, bei denen die Sportler oder Spieler den Sicherheitsabstand von zwei Metern dauerhaft einhalten können. In keinem Fall ist die Anwesenheit der Öffentlichkeit erlaubt, außer bei der Begleitung von Minderjährigen.
 
(10)FREMDENFÜHRER & TOURISTISCHE AKTIVITÄTEN
 
Tätigkeit als Fremdenführer. Diese Aktivitäten werden in Gruppen mit maximal 4 Personen durchgeführt, wobei die Gesamtzahl von 12 Personen nicht überschritten werden darf. Bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen den verschiedenen Gruppen dauerhaft gewährleistet werden kann, ist dies bis zu einer maximalen Anzahl von 20 Personen erlaubt.
 
Aktive touristische Aktivitäten. Sie sollen in Gruppen von maximal 4 Personen durchgeführt werden und dürfen eine Gesamtzahl von 12 Personen nicht überschreiten. Bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand zwischen den verschiedenen Gruppen dauerhaft gewährleistet werden kann, sind bis zu maximal 20 Personen erlaubt.
 
(11)EINKAUFZENTREN
 
Die Kapazität von Einzelhandelsbetrieben und Betriebsstätten auf Inseln der Alarmstufe 4 darf 25 Prozent nicht überschreiten. Bei Einkaufszentren und Fachmarktzentren ist die Kapazität der Gemeinschaftsflächen auf 25 Prozent der Kapazität zu begrenzen.
 
(12)MUSEEN & AUSSTELLUNGEN
 
Besuche in Museen, Ausstellungshallen, Denkmälern und anderen Kultureinrichtungen der Alarmstufe 4 werden ohne Überschreitung von 25 Prozent der genehmigten Kapazität für alle Räume und Flächen entwickelt, mit einer maximalen Anzahl von 4 Personen bei Gruppenaktivitäten.
 
(13)GLÜCKSPIEL 
 
Spiel- und Wettannahmestellen und -räume. Bei Alarmstufe 4 bleiben Glücksspiel- und Wettlokale geschlossen.
 
(14)KIRCHEN
 
Zeremonien und andere religiöse oder zivile Feierlichkeiten. Die Kapazität im Außenbereich darf 50 Prozent der Kapazität, im Innenbereich 25 Prozent der genehmigten Kapazität nicht überschreiten, bei maximal 10 Personen.
 
(15)STRÄNDE
 
Strände und natürliche Pools. An Stränden liegt die Kapazität bei 50 Prozent und in natürlichen Pools bei 33 Prozent. An Stränden ist bei dieser Alarmstufe nur Individualsport erlaubt, sofern der Sicherheitsabstand von 2 Metern zu anderen Personen dauerhaft gewährleistet werden kann.
 
(16)JUGENDLAGER
 
Kinder- und Jugendlager sowie Zelten werden auf Inseln der Alarmstufe 4 verboten.
 
(17)VERSAMMLUNGEN
 
Versammlungen von Eigentümergemeinschaften. In der Alarmstufe 4 dürfen nur solche Sitzungen abgehalten werden, die aufgrund höherer Gewalt und mit einer Kapazitätsbegrenzung von 25 Prozent nicht verschoben werden können.
 
(18)MÄRKTE
 
Kleine Märkte. In der Alarmstufe 4 dürfen 33 Prozent der von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Kapazität für Märkte im Freien und 25 Prozent für solche in geschlossenen Räumen nicht überschritten werden. Es dürfen keine genehmigungspflichtigen sporadischen oder außerordentlichen Märkte abgehalten werden.
 
(19)KRANKENHAUS
 
Krankenhauszentren und Sozial- und Gesundheitszentren. In Krankenhäusern werden externe Besuche ausgesetzt, außer bei Minderjährigen, Schwangeren, der Begleitung von todkranken Patienten und solchen anderen klinischen Situationen, die nach dem Ermessen des Arztes als notwendig erachtet werden. In Altenheimen ist es den Bewohnern nicht erlaubt, die Zentren zu verlassen und externe Besuche zu empfangen, außer im Falle der Begleitung von Patienten im Endstadium und in anderen Situationen, die nach dem Ermessen der Leitung des Zentrums aus gesundheitlichen Gründen als notwendig erachtet werden. Die Patienten, die bestätigte Fälle mit abgeklungener Infektion sind, sind von dieser Einschränkung ausgenommen. Darüber hinaus wird die Verwendung von Masken des Typs FFP2 und Gesichtsschutzschilden durch das Personal, das in diesen Zentren direkten Umgang mit Patienten hat, sowie eine verstärkte Beatmung empfohlen.
 
(20)BUSVERKEHR
 
Im regulären Busverkehr wird der öffentliche Personentransport auf Inseln der Alarmstufe 4 auf 50 Prozent der Kapazität reduziert. Die Überwachung des städtischen Verkehrs wird während der Hauptverkehrszeiten verstärkt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Vermeiden Sie während der Hauptverkehrszeiten die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für nicht notwendige oder aufschiebbare Fahrten. Es wird empfohlen, die Häufigkeit der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erhöhen, für eine ausreichende Belüftung zu sorgen.